Qualifikation zum Gefahrgutfahrer (m/w) Basis- und Aufbaukurs Tank gem. 8.2 ADR

Lehrgangsbeschreibung

Eine Schulungspflicht für den Fahrzeugführer besteht, wenn er Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern in kennzeichnungspflichtiger Menge (siehe ADR), oder in festverbundenen Tanks/Aufsetztanks oder Batterie-Fahrzeugen mit einem Fassungsraum von mehr als 1.000 Litern, oder in Tankcontainern mit einem Einzelfassungsvermögen von mehr als 3.000 Litern fährt, aber auch wenn er andere Beförderungseinheiten fährt, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen inklusive Anhänger überschreitet.

Ziel dieser Vorschriften ist die Abwehr von Gefahren insbesondere für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Umwelt, die im Zusammenhang mit der Beförderung von gefährlichen Gütern ausgehen können. Die gefährlichen Güter sind anhand ihrer Eigenschaften unter Berücksichtigung der Zuordnungskriterien in Gefahrenklassen eingeteilt.

Der Fahrzeugführer, der Gefahrgut auf der Straße befördert, unterliegt einer Schulungspflicht und muß eine Prüfung absolvieren. Nach Besuch einer von der Industrie- und Handelskammer anerkannten Schulung und Bestehen einer Prüfung erhält er eine auf fünf Jahre befristete "ADR-Bescheinigung".

Ihr Nutzen

Zielgruppe / Voraussetzungen

Lehrgangsinhalte