Lehrgangsbeschreibung
Die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) ist in drei Kenntnisbereiche gegliedert:
Kenntnisbereich 1: Verbesserung des rationalen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
Kenntnisbereich 2: Anwendung der Vorschriften
Kenntnisbereich 3: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik
Ihr Nutzen
Die Weiterbildung nach der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung ist Pflicht! Alle Kraftfahrer müssen bis zum 10. September 2013 für die Klasse D und bis zum 10. September 2014 für die Klasse C eine 5-tägige Weiterbildung zu jeweils 7 Zeitstunden bei der Verlängerung ihrer Fahrerlaubnis nachweisen. Die Weitberbildung wir dann im Führerschein mit der Schlüsselnummer 95 nachgewiesen.
Zielgruppe / Voraussetzungen
Alle Kraftfahrer, die im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr beschäftigt sind (LKW über 3.5 t zulässige Gesamtmasse).
Lehrgangsinhalte
Module im Güter- und Personenverkehr
1.1 Kinematische Kette
1.2 Technische Merkmale / Funktionsweise
1.3 Ökotraining
2.1 Sozialrechtliche Vorschriften
3.1 Risiken vermeiden / Arbeitsschutz
3.2 Schleusung / illegale Einwanderung
3.3 Gesundheitsschutz
3.4 Stressbekämpfung / Ernährung
3.5 Einschätzung / Vermeidung von Notfällen
3.6 Image des Unternehmens
Module im Güterverkehr:
1.4 Ladungssicherung
2.2 Rechtsvorschriften
3.7 Wirtschaftliches Umfeld
Module im Personenverkehr:
1.5 Sicherheit der Fahrgäste
1.6 Sicherheit Ladung im KOM
2.3 Rechtsvorschriften Personenverkehr
3.8 Wirtschaftliches Umfeld
