Kraftfahrerweiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

Lehrgangsbeschreibung

Die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) ist in drei Kenntnisbereiche gegliedert:

Kenntnisbereich 1: Verbesserung des rationalen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln

Kenntnisbereich 2: Anwendung der Vorschriften

Kenntnisbereich 3: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik

Ihr Nutzen

Die Weiterbildung nach der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung ist Pflicht! Alle Kraftfahrer müssen bis zum 10. September 2013 für die Klasse D und bis zum 10. September 2014 für die Klasse C eine 5-tägige Weiterbildung zu jeweils 7 Zeitstunden bei der Verlängerung ihrer Fahrerlaubnis nachweisen. Die Weitberbildung wir dann im Führerschein mit der Schlüsselnummer 95 nachgewiesen.

Zielgruppe / Voraussetzungen

Alle Kraftfahrer, die im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr beschäftigt sind (LKW über 3.5 t zulässige Gesamtmasse).

Lehrgangsinhalte

Module im Güter- und Personenverkehr

1.1 Kinematische Kette

1.2 Technische Merkmale / Funktionsweise

1.3 Ökotraining

2.1 Sozialrechtliche Vorschriften

3.1 Risiken vermeiden / Arbeitsschutz

3.2 Schleusung / illegale Einwanderung

3.3 Gesundheitsschutz

3.4 Stressbekämpfung / Ernährung

3.5 Einschätzung / Vermeidung von Notfällen

3.6 Image des Unternehmens

Module im Güterverkehr:

1.4 Ladungssicherung

2.2 Rechtsvorschriften

3.7 Wirtschaftliches Umfeld

Module im Personenverkehr:

1.5 Sicherheit der Fahrgäste

1.6 Sicherheit Ladung im KOM

2.3 Rechtsvorschriften Personenverkehr

3.8 Wirtschaftliches Umfeld