Lehrgangsbeschreibung
BKrFQG – Weiterbildung ist Pflicht!
Liebe Kraftfahrer, liebe Unternehmer!
Was seit dem 10. September 2008 für die Busfahrer gilt, zählt seit dem
10. September 2009 auch für die LKW-Fahrer:
Sie müssen sich in Zukunft regelmäßig weiterbilden!
Was kommt auf Sie zu:
Alle Fahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr müssen im 5-Jahres-Rhythmus 35 Stunden für eine Weiterbildung aufbringen.
Ihr Nutzen
Eine Weiterbildung ist Pflicht für alle gewerblich fahrenden Kraftfahrer der Fahrerlaubnisklassen C1 oder C oder D1 oder D
Zielgruppe / Voraussetzungen
Personen die im Besitz der Fahrerlaubnisklassen C1 oder C oder D1 oder D sind.
Lehrgangsinhalte
Mehr zu Weiterbildungsinhalte:
http://www.kalka-schule.de/fachbereiche/bkrfqg/weiterbildungsinhalte
