Modulare Weiterbildung für Kraftfahrer gemäß BKrFQG in Datteln

Lehrgangsbeschreibung

BKrFQG – Weiterbildung ist Pflicht!

Liebe Kraftfahrer, liebe Unternehmer!

Was seit dem 10. September 2008 für die Busfahrer gilt, zählt seit dem
10. September 2009 auch für die LKW-Fahrer:

Sie müssen sich in Zukunft regelmäßig weiterbilden!

Was kommt auf Sie zu:

Alle Fahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr müssen im 5-Jahres-Rhythmus 35 Stunden für eine Weiterbildung aufbringen.

Ihr Nutzen

Eine Weiterbildung ist Pflicht für alle gewerblich fahrenden Kraftfahrer der Fahrerlaubnisklassen C1 oder C oder D1 oder D

Zielgruppe / Voraussetzungen

Personen die im Besitz der Fahrerlaubnisklassen C1 oder C oder D1 oder D sind.

Lehrgangsinhalte

Mehr zu Weiterbildungsinhalte:

http://www.kalka-schule.de/fachbereiche/bkrfqg/weiterbildungsinhalte