Qualifizierung zum Fahrer von Flurförderzeugen (m/w) (Gabelstaplerfahrer gem. aktueller BG Richtlinie)

Lehrgangsbeschreibung

Oft wird die Ansicht vertreten, dass der Kraftfahrzeug-Führerschein genügt, um ein Flurförderzeug sicher zu fahren. Diese Ansicht ist jedoch nicht richtig. Die Kenntnisse und Fähigkeiten eines Kraftfahrzeugfahrers können zwar die Bedienung eines Flurförderzeuges erleichtern. Jedoch werden an einem Flurförderzeug nicht nur zusätzliche, sondern auch andersartige Anforderungen gestellt als an den Fahrer eines Kraftfahrzeuges. Der Frontgabelstapler besitzt eine sonst nicht übliche Hinterachslenkung. Die Fahrbewegungen unterscheiden sich deshalb erheblich von denen eines Kraftfahrzeuges. Neben Fahrtätigkeiten müssen zusätzlich vertikale Lastbewegungen mit dem neigbaren Hubgerüst durchgeführt werden. Oft müssen auch schwere Lasten in großer Höhe genau aufgesetzt werden. Die mit diesen Vorgängen verbundenen Schwerpunktänderungen des Frontgabelstaplers bringen einen nicht ausgebildeten Fahrer sehr schnell in kritische Situationen. Deshalb darf sich nicht jeder, auch wenn er schon lange einen Kraftfahrzeug-Führerschein besitzt, an das Steuer eines Flurförderzeuges setzen. Er würde sich und andere in Gefahr bringen. Ein Fahrer eines Flurförderzeuges muss mindestens 18 Jahre alt sein, geistig und körperlich geeignet sein, theoretisch und praktisch ausgebildet sein und eine Fahrprüfung erfolgreich abgelegt haben. Die Eignung zum Fahren eines Flurförderzeuges kann vom Arzt nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" festgestellt werden.

Ihr Nutzen

Zielgruppe / Voraussetzungen

Lehrgangsinhalte