Der Fachbereich BKrFQG

Weiterbildung ist Pflicht

BKrFQG – Weiterbildung ist Pflicht!

Liebe Kraftfahrer, liebe Unternehmer!

Was seit dem 10. September 2008 für die Busfahrer gilt, wird jetzt für die LKW-Fahrer zur Pflicht:

Sie müssen sich in Zukunft regelmäßig weiterbilden!

Was kommt auf Sie zu:

Alle Fahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr müssen im 5-Jahres-Rhythmus 35 Stunden für eine Weiterbildung aufbringen. Der Unternehmer ist verpflichtet darauf zu achten, dass seine Fahrer rechtzeitig qualifiziert werden.

Um diesen Prozess für Sie so unproblematisch wie möglich zu gestalten, organisieren wir die Weiterbildung für Ihr Unternehmen und übernehmen die zeitliche Planung für Ihr Fahrpersonal.

Mehr Informationen hierzu finden Sie unter Planung und Beratung.